Für Eigentümer · 1–5 Einheiten

Komplette Mietverwaltung
am Bodensee.

Mieteingänge, Mahnwesen, Mängel, Mieterkommunikation — und auf Wunsch die Nebenkostenabrechnung. Ein Ansprechpartner. Antwort innerhalb eines Werktags.

Getrenntes Treuhandkonto*
VSH-Versicherung mit ≥ 500.000 €*
Bodensee-Region persönlich
* Vermögensschadenhaftpflicht und getrenntes Treuhandkonto werden zum Verwaltungsstart eingerichtet.
Verantwortung & Verbindlichkeit

Drei Sätze, die Sie von uns erwarten dürfen

Ein fester Ansprechpartner

Sie haben eine Person, die Ihr Objekt kennt — kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Antwort am nächsten Werktag.

Jede Entscheidung wird freigegeben

Jede Mahnung, jede Mieterhöhung, jede Kündigung wird vor dem Versand persönlich von mir geprüft und freigegeben.

Abgesichert per VSH

Vermögensschadenhaftpflicht als Pflicht-Voraussetzung vor dem ersten externen Mandat — Ihr Schutz, falls doch einmal etwas schiefgeht.

Mietverwaltung

Was wir für Sie tun

Mieteingänge, Mahnwesen, Mängel, Mieterkommunikation — und auf Wunsch Nebenkostenabrechnung, Objektbegehung oder Neuvermietung. Das genaue Paket besprechen wir im Erstgespräch.

Miete & Mahnwesen

Mieteingänge prüfen, Zahlungsstand je Einheit, Erinnerung und Mahnung in Stufen — jede Mahnung wird von mir freigegeben. Getrenntes Konto für Ihre Mieten.

Mängel & Instandhaltung

Mängel annehmen, Handwerker koordinieren, Versicherungsschäden aufnehmen und melden. Objektbegehung auf Wunsch.

Nebenkosten

Jährliche Nebenkostenabrechnung je Mieter, wenn vereinbart. Heizkosten in Zusammenarbeit mit Ihrem Abrechnungsdienstleister.

Eigentümerportal

Wer hat die Miete gezahlt? Die Mietübersicht aller Einheiten mit Zahlungsstand — jederzeit online. Berichte und Belege stellen wir Ihnen ins Portal.

Mieterportal

Mieter sehen Miete und Zahlungen, laden ihre Dokumente herunter, melden Schäden mit Foto und schreiben der Verwaltung — alles in der Akte.

Mieterwechsel & Vermietung

Kündigung, Übergabe, Kaution. Neuvermietung und Mietersuche als Zusatzleistung — im Angebot klar ausgewiesen.

So läuft die Übernahme

Vom Erstgespräch zum Go-Live in 2–4 Wochen

Der Wechsel von der Alt-Verwaltung läuft in vier klar getrennten Phasen. Sie geben uns Unterlagen, wir machen die Arbeit.

01

Erstgespräch & Vertrag

30-Minuten-Termin per Video oder vor Ort. Wir gehen das Objekt durch und schließen Vertrag und Verwaltervollmacht.

02

Datenübernahme

Mietverträge, Kautionen, Zählerstände, laufende Verträge — wir lesen die Unterlagen, legen die Akte an und sagen Ihnen, was fehlt. 1–2 Wochen.

03

Übergang

Mietkonto eingerichtet, Mieter angeschrieben, Zahlungsweg geklärt, Versorger informiert — 1–2 Wochen.

04

Go-Live

Erster Zahlungsabgleich, erster Bericht an Sie. Nach 30 Tagen Feedback-Runde.

Portal-Vorschau

Was Sie nach Vertragsabschluss sehen.

Mietübersicht, Zahlungen, Dokumente, Schadensmeldung — Beispiel-Screens des Eigentümer-, Mieter- und WEG-Portals mit fiktiven Daten, so wie die Portale heute aussehen. Kein Login, keine Zwischenwand.

Verwaltung anfragen

Wir melden uns mit einem persönlichen Angebot.

Schildern Sie uns kurz Ihre Situation — wir melden uns persönlich innerhalb eines Werktags. Unverbindlich und kostenfrei.

  • Unverbindlich, keine Vorauszahlung
  • Ihre Daten werden nicht weitergegeben
  • Persönliche Antwort von Adrian Rottensteiner
Weitere Angaben (optional) — hilft uns bei der Vorbereitung
Häufige Fragen

Eigentümer-Fragen

Allgemeine Fragen zur Verwaltung — technische Detail-Fragen klären wir im Erstgespräch.

Nach einem kurzen Erstgespräch und dem Verwaltervertrag übernehmen wir zügig: Mieter werden informiert, Unterlagen übergeben, Konten eingerichtet — Sie müssen sich um nichts kümmern.
Das Honorar richtet sich nach Objektgröße und Leistungsumfang und steht im persönlichen Angebot mit Leistungsverzeichnis — als Werbungskosten absetzbar, ohne versteckte Aufschläge. Was nicht enthalten ist (z. B. Neuvermietung, gerichtliches Mahnverfahren), steht dort ausdrücklich.
Wir sehen es beim wöchentlichen Zahlungsabgleich und klären zuerst, ob der Mieter noch da ist. Dann Erinnerung, dann Mahnung mit Fristsetzung — jede Stufe mit Ihrer Freigabe. Ob eine Kündigung nach § 543 BGB möglich ist, prüfen wir und sagen es Ihnen; der Schritt selbst und gerichtliche Verfahren gehören zum Anwalt und laufen extra.
Phase 1 ist auf Bodensee und Oberschwaben fokussiert (Ravensburg, Friedrichshafen, Immenstaad, Langenargen, Lindau, Konstanz, Tettnang, Weingarten). Außerhalb dieser Region klären wir im Einzelfall, ob wir Sie sinnvoll begleiten können.
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