AGB für Mietverwaltung und WEG-Verwaltung
Die folgenden Bedingungen gelten ergänzend zum individuellen Verwaltervertrag. Maßgeblich ist immer der unterschriebene Vertrag mit seinem Leistungsverzeichnis.
§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verwaltungsverträge zwischen Adrian Rottensteiner (im Folgenden: Verwalter) und Eigentümern von Wohn- oder Gewerbeimmobilien (im Folgenden: Auftraggeber) bezüglich Mietverwaltung und ggf. WEG-Verwaltung.
§ 2 Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand ist die kaufmännische und technische Verwaltung von Wohn-/ Gewerbeeinheiten gemäß dem zwischen den Parteien individuell verhandelten Leistungsverzeichnis (je nach Verwaltungsart Mietverwaltung oder WEG-Verwaltung) sowie der zugehörigen Vergütungsvereinbarung. Das Leistungsverzeichnis ist Vertragsbestandteil.
§ 3 Vergütung
Die Vergütung richtet sich nach der individuellen Vergütungsvereinbarung. Honorar und Leistungsumfang werden im individuellen Verwaltervertrag festgelegt und im Angebot vor Vertragsschluss schriftlich bestätigt. Eine Änderung der Vergütung bedarf einer Vereinbarung zwischen den Parteien in Textform.
§ 4 Laufzeit, Kündigung
Die Grundlaufzeit beträgt 12 Monate ab Verwaltungsbeginn. Danach läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit weiter und kann von beiden Seiten mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden; eine automatische Verlängerung um eine weitere feste Laufzeit findet nicht statt. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform.
§ 5 Treuhandkonto
Mieteinnahmen werden auf einem getrennten Treuhandkonto verbucht. Eigentümer erhalten monatlich Auszahlung der Mietüberschüsse abzüglich vereinbarter Rücklage und Vergütung.
§ 6 Haftung und Versicherung
Verwalter unterhält eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 500.000 € (sobald abgeschlossen). Haftung für leichte Fahrlässigkeit beschränkt auf das vertragstypisch vorhersehbare Schadensmaß.
§ 7 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach den Vorgaben der DSGVO und nach Maßgabe unserer Datenschutzerklärung. Entscheidungen mit rechtlicher Wirkung — insbesondere Mahnungen, Kündigungen und Abrechnungen — werden ausschließlich durch den Verwalter persönlich getroffen und freigegeben.
§ 8 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
§ 9 Gerichtsstand
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Tettnang. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Es gilt deutsches Recht.
Stand: September 2026. Die endgültige Fassung wird vor dem ersten Mandat durch eine Fachanwaltskanzlei für Miet- und Immobilienrecht geprüft und dem Verwaltervertrag als Anlage beigefügt.