Stand: Skelett, Anwalts-Review steht aus. Verbindlich erst nach § 34c-Erlaubnis und finaler Anwalts-Fassung.
Diese AGB gelten für alle Verwaltungsverträge zwischen Adrian Rottensteiner (im Folgenden: Verwalter) und Eigentümern von Wohn- oder Gewerbeimmobilien (im Folgenden: Auftraggeber) bezüglich Sondereigentumsverwaltung (SEV) und ggf. WEG-Verwaltung.
Vertragsgegenstand ist die kaufmännische und technische Verwaltung von Wohn-/ Gewerbeeinheiten gemäß dem zwischen den Parteien individuell verhandelten Leistungsverzeichnis (LV SEV Premium) sowie der zugehörigen Vergütungsvereinbarung. Das LV ist Vertragsbestandteil.
Die Vergütung richtet sich nach der individuellen Vergütungsvereinbarung. Standardpreise (Stand 2026): 89 €/Einheit/Monat (1 Einheit), 79 € (2–4 Einheiten), 69 € (ab 5 Einheiten), zzgl. 299 € Einrichtungspauschale, alle Beträge netto. Jährliche Anpassung nach VPI, max. 5 %.
Mindestlaufzeit 12 Monate ab Go-Live. Anschließend monatlich kündbar mit 3 Monaten Frist zum Monatsende. Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Mieteinnahmen werden auf einem getrennten Treuhandkonto verbucht. Eigentümer erhalten monatlich Auszahlung der Mietüberschüsse abzüglich vereinbarter Rücklage und Vergütung.
Verwalter unterhält eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 500.000 € (sobald abgeschlossen). Haftung für leichte Fahrlässigkeit beschränkt auf das vertragstypisch vorhersehbare Schadensmaß.
Datenverarbeitung gemäß DSGVO und Datenschutzerklärung. Beim Einsatz von KI-Funktionen (Klassifikation, Antwort-Entwürfe, Mahnstufen-Vorschläge) gilt: alle rechtlich wirkenden Aktionen erfordern menschliche Freigabe. Detail unter KI-Transparenz.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Verwalters (Bodenseekreis). Verbraucher sind ausgenommen.