WEG-Verwaltung —
kommt nach dem Start.
Eigentümerversammlungen, Beschlüsse, Wirtschaftsplan, Hausgeld — alles digital und persönlich. Aktuell sammeln wir Anfragen, melden uns nach Erlaubnis-Erteilung.
Das werden wir für Ihre WEG tun
WEG-Verwaltung nach §§ 26–28 WEG. Ein Verwalter, ein Ansprechpartner, digitale Abläufe.
Eigentümerversammlung
Vorbereitung, Einladung, Durchführung, Beschlussprotokoll nach § 24 WEG. Auch Online-Beschlussfassungen im Umlaufverfahren seit WEG-Reform 2020.
Beschluss-Sammlung
Lückenlose digitale Beschluss-Sammlung nach § 24 Abs. 7 WEG. Jeder Eigentümer kann jederzeit über das Eigentümer-Portal einsehen.
Wirtschaftsplan & Jahresabrechnung
Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung nach § 28 WEG, Hausgeld-Verwaltung, getrennte Rücklage-Verwaltung. Belegprüfung und Plausibilität.
Beirat & Hausordnung
Zusammenarbeit mit Verwaltungsbeirat, Pflege Hausordnung, Vermittlung zwischen Eigentümern bei Streitfragen.
Technische Verwaltung
Wartungsverträge, Handwerker-Koordination, Versicherungsschäden, Jahresbegehung. Gleicher Standard wie in der Mietverwaltung.
Reporting
Quartalsbericht für den Beirat, Eigentümer-Portal mit allen Dokumenten, Ad-hoc-Meldungen bei wichtigen Vorfällen.
Was wir — initial — nicht abdecken.
WEG-Verwaltung ist ein eigenes rechtliches und administratives Feld. Wir starten fokussiert. Diese Bereiche sind nicht Teil der ersten Phase und werden im Einzelfall geklärt.
Sanierungs-WEGs
Aktive Großsanierungen oder Bauträger-WEGs nehmen wir initial nicht an.
WEGs mit Klageverfahren
Streitige WEGs mit aktiven Klagen werden nur nach Anwalts-Review übernommen.
Tragen Sie Ihre WEG vor.
Wir sammeln aktuell Anfragen und melden uns persönlich, sobald die § 34c-Erlaubnis erteilt und die WEG-Verträge anwaltlich geprüft sind. Unverbindlich, kostenfrei.
- Persönliche Antwort
- Anwalts-Review der Verträge vor Mandat
- Daten werden nicht weitergegeben
WEG-Fragen
Wir aktualisieren diese Fragen, sobald wir konkrete Mandate haben.