Eigentümerversammlungen, Beschlüsse, Wirtschaftsplan, Hausgeld — alles digital und persönlich. Aktuell sammeln wir Anfragen, melden uns nach Erlaubnis-Erteilung.
WEG-Verwaltung nach §§ 26–28 WEG. Ein Verwalter, ein Ansprechpartner, digitale Abläufe.
Vorbereitung, Einladung, Durchführung, Beschlussprotokoll nach § 24 WEG. Auch Online-Beschlussfassungen im Umlaufverfahren seit WEG-Reform 2020.
Lückenlose digitale Beschluss-Sammlung nach § 24 Abs. 7 WEG. Jeder Eigentümer kann jederzeit über das Eigentümer-Portal einsehen.
Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung nach § 28 WEG, Hausgeld-Verwaltung, getrennte Rücklage-Verwaltung. Belegprüfung und Plausibilität.
Zusammenarbeit mit Verwaltungsbeirat, Pflege Hausordnung, Vermittlung zwischen Eigentümern bei Streitfragen.
Wartungsverträge, Handwerker-Koordination, Versicherungsschäden, Jahresbegehung. Gleicher Standard wie in der Mietverwaltung.
Quartalsbericht für den Beirat, Eigentümer-Portal mit allen Dokumenten, Ad-hoc-Meldungen bei wichtigen Vorfällen.
WEG-Verwaltung ist ein eigenes rechtliches und administratives Feld. Wir starten fokussiert. Diese Bereiche sind nicht Teil der ersten Phase und werden im Einzelfall geklärt.
WEGs ab 50 Einheiten passen nicht ins skalierte Modell. Wir empfehlen klassische Verwaltung.
Aktive Großsanierungen oder Bauträger-WEGs nehmen wir initial nicht an.
Streitige WEGs mit aktiven Klagen werden nur nach Anwalts-Review übernommen.
Wir sammeln aktuell Anfragen und melden uns persönlich, sobald die § 34c-Erlaubnis erteilt und die WEG-Verträge anwaltlich geprüft sind. Unverbindlich, kostenfrei.
Wir aktualisieren diese Fragen, sobald wir konkrete Mandate haben.