Pre-Launch: WEG-Verwaltung wird gerade aufgebaut. Wir nehmen Anfragen entgegen und melden uns nach Erlaubniserteilung (§ 34c GewO) mit verbindlichem Angebot.
Für WEG-Gemeinschaften

WEG-Verwaltung —
kommt nach dem Start.

Eigentümerversammlungen, Beschlüsse, Wirtschaftsplan, Hausgeld — alles digital und persönlich. Aktuell sammeln wir Anfragen, melden uns nach Erlaubnis-Erteilung.

Beschluss-Sammlung digital
Versammlungen vorbereitet
Anwalts-Review der Verträge*
Bodensee-Region
* WEG-Verwaltung ist rechtlich strenger reguliert als reine Mietverwaltung — alle Texte und Verträge werden vor erstem Mandat juristisch geprüft.
Geplanter Leistungsumfang

Das werden wir für Ihre WEG tun

WEG-Verwaltung nach §§ 26–28 WEG. Ein Verwalter, ein Ansprechpartner, digitale Abläufe.

Eigentümerversammlung

Vorbereitung, Einladung, Durchführung, Beschlussprotokoll nach § 24 WEG. Auch Online-Beschlussfassungen im Umlaufverfahren seit WEG-Reform 2020.

Beschluss-Sammlung

Lückenlose digitale Beschluss-Sammlung nach § 24 Abs. 7 WEG. Jeder Eigentümer kann jederzeit über das Eigentümer-Portal einsehen.

Wirtschaftsplan & Jahresabrechnung

Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung nach § 28 WEG, Hausgeld-Verwaltung, getrennte Rücklage-Verwaltung. Belegprüfung und Plausibilität.

Beirat & Hausordnung

Zusammenarbeit mit Verwaltungsbeirat, Pflege Hausordnung, Vermittlung zwischen Eigentümern bei Streitfragen.

Technische Verwaltung

Wartungsverträge, Handwerker-Koordination, Versicherungsschäden, Jahresbegehung. Gleicher Standard wie in der Mietverwaltung.

Reporting

Quartalsbericht für den Beirat, Eigentümer-Portal mit allen Dokumenten, Ad-hoc-Meldungen bei wichtigen Vorfällen.

Volle Transparenz

Was wir — initial — nicht abdecken.

WEG-Verwaltung ist ein eigenes rechtliches und administratives Feld. Wir starten fokussiert. Diese Bereiche sind nicht Teil der ersten Phase und werden im Einzelfall geklärt.

Sanierungs-WEGs

Aktive Großsanierungen oder Bauträger-WEGs nehmen wir initial nicht an.

WEGs mit Klageverfahren

Streitige WEGs mit aktiven Klagen werden nur nach Anwalts-Review übernommen.

WEG-Anfrage

Tragen Sie Ihre WEG vor.

Wir sammeln aktuell Anfragen und melden uns persönlich, sobald die § 34c-Erlaubnis erteilt und die WEG-Verträge anwaltlich geprüft sind. Unverbindlich, kostenfrei.

  • Persönliche Antwort
  • Anwalts-Review der Verträge vor Mandat
  • Daten werden nicht weitergegeben
Aktuelle Verwaltung vorhanden?
Häufige Fragen

WEG-Fragen

Wir aktualisieren diese Fragen, sobald wir konkrete Mandate haben.

Nach Erteilung der § 34c GewO Erlaubnis (Wohnimmobilienverwalter) und nach anwaltlicher Prüfung der WEG-Verwaltungsverträge. Wir melden uns proaktiv bei allen Eingetragenen, sobald wir starten.
Den genauen Tarif für WEG legen wir nach Anwalts-Review fest. Orientierung: üblicher WEG-Marktpreis liegt bei 25–35 € pro Einheit/Monat. Wir werden im oberen Bereich liegen, dafür mit Premium-Service. Verbindliche Zahl im Erstgespräch nach Start.
Der Wechsel passiert über eine WEG-Beschlussfassung in der nächsten Eigentümerversammlung. Wir bereiten die Übergabe vor: Akten, Verträge, Beschluss-Sammlung, Rücklagen, Bankkonten. Erfahrungsgemäß 4–8 Wochen vom Beschluss zum Go-Live.
Ja — wir verwalten WEGs jeder Größe. Den Aufwand und das passende Modell klären wir individuell, damit die Qualität stimmt.
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