Notfall in der Wohnung?
Bei akuter Gefahr Feuerwehr (112) oder Polizei (110) anrufen. Notfälle in der Wohnung melden Sie über die digitale Schadensmeldung, siehe unten.
Notfall in der Wohnung melden
Bitte über die digitale Schadensmeldung melden.
Ich bearbeite Ihre Meldung so schnell wie möglich. Rund um die Uhr per Telefon erreichbar bin ich nicht. Bei akuter Gefahr für Personen oder Sachwerte wählen Sie bitte direkt die Notrufnummern: 112 (Feuerwehr), 110 (Polizei). Bei Gasgeruch rufen Sie die Störungsnummer Ihres Gasnetzbetreibers an. Sie steht auf Ihrer Gasrechnung und meist am Gaszähler.
Das ist ein Notfall
Bei akuter Gefahr sofort den Notruf wählen (112 oder 110), nicht erst eine Mail oder das Formular.
- Wasserrohrbruch oder größerer Wasseraustritt
- Brand oder Brandgeruch: zuerst 112 anrufen
- Gasgeruch in der Wohnung oder im Haus
- Heizungsausfall im Winter (Außentemperatur unter 10 °C)
- Kein Strom in der Wohnung, obwohl Sicherungen geprüft sind
- Kein warmes Wasser für mehr als 24 Stunden
- Aufzug-Notruf ausgelöst, wenn Personen darin sind
- Akute Gefahr für Personen oder Sachwerte
Das ist kein Notfall
Bitte über die Schadensmeldung oder das Mieterportal.
- Tropfender Wasserhahn, undichte Toilettenspülung
- Defekte Steckdose ohne Brandgefahr
- Heizung läuft, aber nicht optimal warm
- Verstopfter Abfluss
- Lärmbelästigung (bei Ruhestörung nachts die örtliche Polizei, sonst schreiben Sie mir)
- Hausordnungs-Themen (Müll, Treppenhaus, Ruhezeiten)
- Ungeziefer (außer akut gesundheitsgefährdend)
- Schimmel-Anzeichen (zeitkritisch, aber kein Sofort-Notfall)
Was Sie sofort tun können
Wasserschaden
Hauptabsperrhahn zudrehen (meist Keller oder Hauswirtschaftsraum). Strom in betroffenen Räumen ausschalten. Möbel und Wertgegenstände hochstellen. Wasser mit Lappen aufsaugen, keine Geräte einsetzen.
Brand oder Brandgeruch
112 anrufen. Wohnung verlassen, Tür schließen (nicht abschließen). Niemals Aufzug benutzen. Mitbewohner warnen. Erst danach mich informieren, die Feuerwehr hat Vorrang.
Gasgeruch
Keinen Schalter betätigen (kein Licht, keine Klingel). Fenster und Türen öffnen. Alle im Haus warnen. Gebäude verlassen. Von draußen die Störungsnummer des Gasnetzbetreibers anrufen (steht auf der Gasrechnung und meist am Gaszähler), im Zweifel 112. Danach mich.
Heizungsausfall
Thermostat auf höchste Stufe drehen. Bei einer eigenen Anlage in der Wohnung die Druckanzeige ablesen und ein Foto machen. Dann den Notdienst anrufen, der im Haus aushängt, oder die Schadensmeldung schicken.
Stromausfall
Sicherungskasten prüfen: Sind alle Sicherungen oben? FI-Schutzschalter prüfen (langer Hebel mit „T“-Knopf). Ist alles in Ordnung, rufen Sie die Hotline Ihres Netzbetreibers an (die Nummer steht auf der letzten Stromrechnung). Danach informieren Sie mich.
Aufzug-Notfall
Notrufknopf im Aufzug drücken. Er ist rund um die Uhr mit der Aufzug-Wartungsfirma verbunden. Erst nach Befreiung der Personen mich informieren.
Wichtige Notrufnummern
Feuerwehr / Rettungsdienst
Polizei
Gas-Notruf
Die Störungsnummer Ihres Gasnetzbetreibers steht auf der Gasrechnung und meist am Gaszähler. Im Zweifel 112.
Hausverwaltung: Notfall melden
Kein Notfall-Telefon. Bitte die digitale Schadensmeldung nutzen.